Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Das Studierendenwerk Heidelberg arbeitet kontinuierlich daran, den Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Studierendenwerks Heidelberg.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

2.1 Unverhältnismäßige Belastungen:

  • Diese Website ist bislang nur eingeschränkt mit einem Screenreader zugänglich.

  • Alternativtexte für Grafiken und Objekte sind noch nicht vollständig vorhanden.

  • Dokumente in PDF-Format, die auf der Website angeboten werden, sind derzeit noch nicht alle barrierefrei.

  • Formulare werden derzeit noch nicht komplett barrierefrei zur Verfügung gestellt.

  • Nicht alle Listen und interaktiven Bedienelemente sind mit den vorgesehenen HTML-Strukturelementen ausgezeichnet.

Wir arbeiten daran, die Inhalte möglichst schnell zu verbessern.

Aktuell ist ein Relaunch der Website bis 30.09.2023 geplant.

 

3. Zusätzliche Hinweise

Als Studierendenwerk verfügen wir über einen sehr umfangreichen Webauftritt, weshalb sich Fehler nicht komplett vermeiden lassen. Bei der Erstellung unseres Internetauftritts haben wir so weit als möglich darauf geachtet, die Anforderungen und Richtlinien weitestgehend zu erfüllen.

  • Die Darstellung der Website wurde für mobile Geräte wie Tablets und Smartphones angepasst.

  • Alle Inhalte der Desktop-Version können ohne Einschränkungen auch auf diesen Geräten abgerufen werden.

  • Die Farbkombinationen und deren Kontrast wurden geprüft, alle Erfolgskriterien sind erfüllt.

  • Eine Seite mit Gebärdensprache finden Sie hier.

  • Eine Seite mit Leichter Sprache finden Sie hier.

Zudem verzichten wir auf problematische Inhalte wie z. B.:
 

  • flackernde und aufblitzende Elemente.
     

Diese Erklärung wurde am 01.09.2021 erstellt.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Studierendenwerk Heidelberg AöR
Marstallhof 1
69117 Heidelberg
Deutschland

Tel.: 06221 54-5400
E-Mail: info@stw.uni-heidelberg.de

Alternativ können Sie unser „Lob & Tadel“-Formular für direkten Kontakt benutzen.

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.