
Wird auch eine Ausbildung im Ausland gefördert?
Auch für eine Ausbildung im Ausland kann Förderung beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen gewährt werden, wenn außerdem alle Inlandsförderungsbedingungen erfüllt wären:
1. Innerhalb der Europäischen Union kann der Besuch von Ausbildungsstätten im Ausland bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden.
2. Nach Ausbildungsstätte, Ausbildungsinhalt, Zeitpunkt und Dauer vorgeschriebene Auslandsstudienzeiten im Rahmen eines integrierten Studienganges mit einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen einer inländischen und ausländischen Ausbildungsstätte kann unabhängig von einer einjährigen Ausbildungsphase im Inland die jeweilige Auslandsausbildung gefördert werden.
3. Der ergänzende Besuch einer ausländischer Ausbildungsstätte, der im Rahmen einer Inlandsausbildung oder einer Auslandsausbildung als Grenzgänger durchgeführt wird, kann für die Dauer von einem Jahr bzw. bei Vorliegen besonderer Gründe für maximal zweieinhalb Jahre förderungsfähig sein.
Stets erforderlich sind u. a. ausreichende Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache.
Weitere Informationen und ein Verzeichnis aller Ämter für Ausbildungsförderung, die für die Förderung einer Ausbildung außerhalb der Bundesrepublik zuständig sind, finden Sie auch beim Bundesministerium für Bildung und Forschung unter:
http://www.bafoeg.bmbf.de/gesetze_merk06.php
Zuständig für die Förderung einer Ausbildung in Spanien ist das Studentenwerk Heidelberg

Studentenwerk Heidelberg
Amt für Ausbildungsförderung
Marstallhof 1
69117 Heidelberg
Tel: 0 62 21 / 54 54 04
Fax: 0 62 21 / 54 35 24
E-Mail: foe@stw.uni-heidelberg.de


