Es lohnt sich:
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Bis zu 853 € monatliche Förderung möglich (um die Erhöhung deutlich zu machen, könnte man z.B. auch die alten Beträge als Vergleichswert noch stehen lassen)
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Die Hälfte der Förderung ist ein Zuschuss und damit geschenktes Geld
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Rückzahlungsbeginn des Darlehensanteils erst fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit ohne Zinsen
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Keine Gebühren für den Rundfunkbeitrag bei BAföG-Bezug
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Förderung von Bachelor und Master möglich
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Master kann auch gefördert werden, wenn der Anspruch im Bachelor schon einmal verloren war
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Bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen (z. B. Krankheit) Förderung über die Regelstudienzeit hinaus möglich
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Nach Ablauf der Regelstudienzeit ist im letzten Jahr des Studiums „Hilfe zum Studienabschluss“ möglich
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Zuschläge für eigene Kranken- und Pflegeversicherung möglich
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Grundsätzlich Förderung auch bei eigenem Einkommen und Vermögen möglich
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Zusätzliche Förderung durch Auslands-BAföG bis zu einem Jahr
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Rückzahlungssumme max. 10.010,- € in monatlichen Raten von höchstens 130,- €, bei vorzeitiger Rückzahlung weitere Nachlässe möglich
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Bei eigenen Kindern zusätzliche Zuschüsse für die Kinderbetreuung
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Förderung unabhängig vom Elterneinkommen möglich, bei vorhergehender Ausbildung und Berufstätigkeit von insgesamt sechs Jahren
Einfacher ans Geld- das neue BAföG!
BAföG – schnell und einfach erklärt
Hinweis:
Der Tag der Antragstellung ist der Tag, an dem der Antrag beim Amt eingeht. Ausbildungsförderung wird nur ab Antragsmonat und nicht rückwirkend geleistet.