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Vergünstigungen

Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags

Erstattung des Verwaltungskostenbeitrags

Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Günstig telefonieren

Befreiung von Kontoführungsgebühren

Versicherungen

Frauen-Nachttaxi

Semester-Ticket

Freitische

Wohngeld

Internationaler Studentenausweis (ISIC)

URRmEL - Die Selbsthilfe-Fahrradwerkstatt von Studis für Studis

CarSharing

 

Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags

Grundsätzlich gilt: Der Beitrag kann nicht erlassen, ermäßigt oder gestundet werden. Ein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Beitrages im Falle der Exmatrikulation oder der Rücknahme der Immatrikulation während des Semesters besteht nicht.

Ausnahme für Schwerbehinderte: Beitragsanteil Semesterticket

Studierenden, die aufgrund ihrer Behinderung berechtigt sind, den öffentlichen Personennahverkehr kostenlos zu nutzen, kann auf Antrag und gegen Nachweis der für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs erhobene Beitragsanteil zurückerstattet werden.


Rückerstattung wegen Exmatrikulation

Eine Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags ist möglich wegen:
1. Bezahlung des Studierendenwerksbeitrages ohne Immatrikulation (§ 6 Ziff. 1 BO)
2. Exmatrikulation vor oder innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des o. g. Semesters/ Studienjahrs (§ 6 Ziff. 1 BO)
3. Exmatrikulation nach Beginn des o.g. Semesters wegen Hochschulwechsels bei Immatrikulation an einer anderen Hochschule bis zum Ende des ersten Monats des Semesters/Studienjahrs. (§6 Ziff. 2 BO) (Verlängerung der Frist um einen Monat, falls der Semesterbeginn an der anderen Hochschule nachweislich später liegt als an der Hochschule der Erstimmatrikulation)

In anderen als den aufgeführten Fällen ist eine Rückerstattung nicht möglich.

Fragen zur Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrages bitte an stwbeitrag[at]stw.uni-heidelberg[dot]de


Antragsfristen

Informationen zu den Antragsfristen finden Sie in den Hinweisen im Antrag auf Beitragsrückerstattung sowie in der Beitragsordnung.

Antrag auf Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags


Erstattung des Verwaltungskostenbeitrags

In bestimmten Fällen ist eine Rückerstattung des Verwaltungskostenbeitrages durch die Universität Heidelberg möglich. Wenn Sie sich beispielsweise bis spätetstens einen Monat nach Beginn der Vorlesungszeit exmatrikulieren, dann werden die bereits gezahlten Gelder erstattet.

Antragsformular für die Rückerstattung des Verwaltungskostenbeitrags. Die Erstattung des Verwaltungskostenbeitrages muss bei der jeweiligen Hochschule beantragt werden!

Antragsformulare und Hinweise von anderen Hochschulen erhalten Sie beim Studentensekretariat der jeweiligen Hochschule.


Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Wer muss zahlen?

Es gilt: Eine Wohnung ‒ ein Beitrag. Aktuell beträgt dieser Beitrag 17,50 Euro im Monat. In einer WG muss der Beitrag also nur einmal bezahlt werden.

Wer kann von der Zahlung befreit werden?

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist für Empfänger von Sozialleistungen (ALG II, Sozialhilfe etc.), für Schwerstbehinderte und für nicht bei den Eltern lebende BAföG-Empfänger möglich.

Wo finde ich Details zur Befreiung?

Alles, was man wissen muss, findet man online hier.


Günstig telefonieren

Wer Ausbildungsförderung (BAföG) erhält oder aus anderen Gründen von den Rundfunkgebühren befreit ist, kann bei der Telekom den so genannten „Sozialtarif“ beantragen. Auch Studierende, die blind, gehörlos oder sprachbehindert sind (Behinderungsgrad mindestens 90 %), können den Sozialtarif bekommen.

Der Sozialtarif der Telekom

Im Sozialtarif bekommt man ein monatliches Gesprächsguthaben von 6,94 Euro, behinderte Studierende erhalten ein Guthaben von 8,72 Euro. Allerdings gilt das Guthaben nur im Festnetz der Telekom (ISDN oder analog). Telefoniert man über einen anderen Anbieter, verfällt das Guthaben.

Das Guthaben gilt nur für Gespräche, also nicht für die monatlichen Grundgebühren, und muss jeweils innerhalb eines Monats genutzt werden. Wird in einem Monat für weniger als 6,94 Euro bzw. 8,72 Euro telefoniert, so verfällt das Guthaben.

Antrag: Im T-Punkt unter Vorlage des BAföG-Bescheides oder der Rundfunkgebührenbefreiung oder online bei der Telekom


Befreiung von Kontoführungsgebühren

Viele Banken bieten kostenlose Girokonten oder Girokonten mit besonderen zusätzlichen Vergünstigungen für Studierende. Oft ist jedoch Voraussetzung, dass regelmäßige Geld eingeht (z. B. von den Eltern, BAföG oder eigene Einkünfte).

Es lohnt sich auf jeden Fall, vorher zu vergleichen und auf Details zu achten: Eine EC-Karte kann inklusive sein oder extra kosten, auf das Guthaben können Zinsen gezahlt werden oder nicht, auch das Kreditlimit kann unterschiedlich hoch sein.


Versicherungen

Krankenversicherung

Studierende müssen grundsätzlich kranken- und pflegeversichert sein – entweder über die Familienversicherung der Eltern oder in der studentischen Krankenversicherung.

Dies gilt auch für ausländische Studierende. Ausnahme: Die Studierenden aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialabkommen getroffen hat, das eine Versicherungsklausel enthält, können in ihrem Heimatland versichert bleiben. Sofern dies zutrifft, besorgen Sie sich bitte zu Hause das Formular E-111-Ersatzbescheinigung. Nach Ihrer Ankunft müssen Sie dieses Formular einer gesetzlichen Krankenkasse am Studienort vorlegen.


Familienversicherung

Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (zuzüglich Wehr- oder Zivildienst), kann bei den Eltern in der Familienversicherung bleiben und muss keinen eigenen Beitrag zahlen. Achtung: Wer nebenher jobbt, muss die Verdienstgrenzen einhalten, sonst fällt man aus der Familienversicherung. Infos finden Sie unter hier.


Studentische Krankenversicherung

Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs bzw. dem Ende des 14. Fachsemester können Studierende die günstige gesetzliche studentische Krankenversicherung nutzen. Die studentische Krankenversicherung kostet bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich viel.

Auch wer das Studienfach wechselt oder ein Zweitstudium absolviert, kann in der studentischen KV versichert bleiben. Bei einem Fachwechsel oder einem zweiten Studium zählen die Semester des Erststudiums nicht mit, man kann also nochmals 14 Semester versichert bleiben – allerdings maximal bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.


Unfallversicherungen

Für Studierende an einer Hochschule, die dem Studierendenwerk Heidelberg zugeordnet ist, bestehen zwei Arten von Unfallversicherungen:

Gesetzliche Unfallversicherung

Studierende sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass man an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule immatrikuliert oder Doktorand/in bzw. Diplomand/in ist. Der Versicherungsschutz ist beitragsfrei. Die Kosten übernehmen die Länder.

Versicherungsschutz besteht:

  • während des Besuchs der Vorlesungen und Seminare
  • bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten (Teilnahme  an Repetitorien und Exkursionen)
  • während des Besuchs von Hochschul- und Staatsbibliotheken
  • beim Allgemeinen Hochschulsport
  • bei Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung  
  • auf den damit zusammenhängenden Wegen

Versichert ist übrigens schon der Weg zur Immatrikulation.

Unfälle, die sich auf dem Hochschulgelände oder auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Hochschule bzw. beim Allgemeinen Hochschulsport ereignen, müssen bei der Hochschule, üblicherweise beim Studierendensekretariat oder einer anderen zuständigen Stelle an der Hochschule, gemeldet werden.
Die Unfallmeldungen der Studierenden der Universität Heidelberg werden aufgrund einer gesonderten Beauftragung durch das Studierendenwerk Heidelberg vorgenommen.

Detailliertere Auskünfte hinsichtlich des Unfallversicherungsschutzes

Unfallanzeige

 

Zusatz-Unfallversicherung

Eine Zusatz-Unfallversicherung besteht für:

  • Unfälle in der Freizeit,
  • Unfälle bei Praktika und prüfungsvorbereitenden Tätigkeiten für das Studium außerhalb der Hochschule,
  • Unfälle bei Betätigung in einem Beruf oder Gewerbe – auch als Werkstudent – sofern diese Tätigkeit zur Examensvorbereitung gehört,
  • Unfälle während eines Auslandssemesters,
  • Todesfälle


Studierendenwerk Heidelberg
Compliance, Marstallhof 1, Zi. 305
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 54-2386
E-Mail: compliance[at]stw.uni-heidelberg[dot]de


Diebstahlentschädigungsfond

Bei Diebstahl von Bekleidungsstücken und Fahrrädern von Studierenden kann unter den folgenden Bedingungen eine Entschädigung durch das Studierendenwerk Heidelberg gewährt werden:

  • Die Gegenstände wurden in den Kleiderablageräumen, Fluren oder Unterrichtsräumen der Hochschulen entwendet, die die Geschädigten unmittelbar im Zusammenhang mit dem Studium aufgesucht haben.
  • Abgeschlossene Fahrräder sind nur versichert, wenn sie in den zugelassenen Abstellräumen bzw. -plätzen des Hochschulgebiets abgestellt wurden. Als Hochschulgebiet gelten auch die Mensen, Cafeterien und die vom Studierendenwerk Heidelberg verwalteten Gebäude.
  • Für über Nacht abgestellte Fahrräder in den Wohnheimen des Studierendenwerks Heidelberg gibt es nur dann eine Entschädigung, wenn sie sich entweder im Haus oder in einem anderen abgeschlossenen Raum befanden. Der Schadenersatz beträgt bis zu 256 Euro pro Entschädigungsfall und Jahr.

Schadensmeldungen müssen beim Studierendenwerk Heidelberg eingereicht werden; vorher ist bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Bei Fahrraddiebstahl ist zusätzlich eine Bescheinigung des örtlichen Fundbüros vorzulegen, dass das Fahrrad nicht gefunden wurde. Die Bescheinigung kann frühestens 14 Tage nach dem Diebstahl ausgestellt werden.

Auskunft

Studierendenwerk Heidelberg
Compliance
Marstallhof 1
69117 Heidelberg

Tel.: 06221 54-2386, E-Mail: compliance[at]stw.uni-heidelberg[dot]de

Infos und Schadensmeldungen

 

Wichtig: Ohne gültige Immatrikulationsbestätigung kann ihr Antrag nicht bearbeitet werden.


Frauen-Nachttaxi

Sicher durch die Nacht

Heidelberg

Nachts gibt es für Studentinnen in Heidelberg eine sichere und recht günstige Variante, um nach Hause zu kommen: das Frauen-Nachttaxi. Für 6 Euro kann damit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr jedes Fahrtziel innerhalb der Stadtgrenzen angesteuert werden; auch Sammelfahrten von bis zu vier Frauen sind möglich (für die dann nur ein Nachttaxi-Schein nötig ist), sofern die Fahrtrichtung übereinstimmt – und so einfach geht es:
  1. Taxischein beim Bürgeramt kaufen (6 Euro).
  2. Taxi rufen: 06221 30 20 30.
  3. Bei Ankunft Taxischein unterschreiben.

Weitere Informationen: www.heidelberg.de/frauennachttaxi

 

Dossenheim

Für Studentinnen, die nach Dossenheim weiterfahren wollen, gibt es eine ähnliche Regelung:

Nachts (zwischen 22.00 und 6.00 Uhr) gibt es sowohl für Studentinnen als auch für Studenten, die ihren Hauptwohnsitz in Dossenheim haben, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres das Nachttaxi. Für 7,50 Euro sind Fahrten von Heidelberg nach Dossenheim, auch Sammelfahrten mit bis zu vier Personen, möglich. Die Fahrscheine erhalten Sie beim Bürgerbüro im Rathaus: Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim.

Rufnummer der Funktaxi-Zentrale: 06221 302030

Rufnummer des Taxi HDirekt: 06221 739090

Ausführliche Informationen der Gemeinde Dossenheim


Semester-Ticket

Mobil durchs ganze Semester

Mobil sein, Geld sparen und etwas für die Umwelt tun? Das geht – mit dem Semester-Ticket!

In Heidelberg

Ein Vertrag mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) macht es möglich, dass die Studierenden der Universität Heidelberg, der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg und der Hochschule für Kirchenmusik vergünstigt mit dem ÖPNV unterwegs sind.
Alle Studierenden zahlen einen Solidarbeitrag von 35,30 Euro pro Semester, der als Grundfinanzierung für das Semester-Ticket und weiterer Leistungen des Verkehrsverbundes dient – besonders der so genannten kostenlosen Abend-, Wochenend- und Feiertagsnutzung, die mit 5 Euro der 35,30 Euro finanziert wird.

1. Kostenlos für alle Studierenden

Alle Studierenden der Universität Heidelberg, der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg und der Hochschule für Kirchenmusik dürfen mit dem Studienausweis täglich ab 19.00 Uhr, am gesamten Wochenende und an Feiertagen Busse und Bahnen im Gebiet des VRN (Netzkarte) ohne Westpfalz (ehemaliges WVV-Gebiet) kostenlos nutzen. Damit wird allen Studierenden, die zur Leistung des Solidarbeitrags herangezogen werden, eine Gegenleistung geboten.

2. Semesterticket für die Hochschulregion Heidelberg

Geltungsbereich
Sämtliche nicht-zuschlagspflichtige öffentliche Verkehrsmittel (inklusive der Heidelberger Bergbahn) im Tarifgebiet des VRN, das von Kaiserslautern Hbf und dem französischen Wissembourg bis Wertheim und Würzburg reicht!

Übersicht über das Tarifgebiet

Geltungsdauer
Jeweils für sechs Monate.

Preis
175 Euro für sechs Monate, Anschlussticket 197,60 Euro. Die Stadt Heidelberg bezuschusst den Preis des Semester-Tickets mit 2,50 Euro beim Kauf des Tickets in den Onlineshops oder App der RNV GmbH sowie der DB Regio AG.

Heidelberger Erstsemester-Studierende erhalten einmalig kostenloses Semesterticket

ÖPNV-Kostenerstattung auch für Studierende an Fachhochschulen und Auszubildende.
Ein besonderes Willkommensgeschenk hält die Stadt Heidelberg für Erstsemester-Studierende der Universität bereit: Die Stadt erstattet ihnen ab dem Sommersemester 2020 einmalig die Kosten für das Semesterticket des „Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH“ (VRN). Das Semesterticket kostet im Jahr 2020 insgesamt 175 Euro pro Semester. Schülerinnen und Schülern einer Hoch- oder Fachschule beziehungsweise Studierenden an Hoch- und Fachschulen sowie Auszubildenden werden erworbene VRN-Zeitkarten bis zum Höchstbetrag der Kosten eines Semester-Tickets ebenfalls erstattet. Dies hat der Heidelberger Gemeinderat bei seiner Sitzung am Donnerstag, 13. Februar 2020, beschlossen. Die Voraussetzung: Die Studierenden, Schüler oder Azubis müssen ihre Haupt- oder alleinige Wohnung nach dem 1. Juli 2019 in Heidelberg begründet haben und dieser Wohnungsstatus muss zum 1. Juli 2020 noch bestehen.

Antrag auf Kostenerstattung

Wo gibt es das Ticket?
Das Semester-Ticket gibt es in den ServiceCentern des Studierendenwerks sowie an den Verkaufsstellen des VRN.
Das Ticket kann auch online auf der Seite des RNV und der Seite der Deutschen Bahn oder über die VRN-Ticket-App gekauft werden.

Wichtig: Das VRN-Semesterticket kann auf dem Smartphone der Studierenden in der VRN-Ticket-App der Deutschen Bahn angezeigt werden. Das Semester-Ticket ist nur in Verbindung mit dem Studienausweis gültig. Also immer den Ausweis mitnehmen! Übertragbar ist das Ticket nicht.

Tipp: Studierende mit gültigem Semester-Ticket des VRN bzw. des KVV können ein Anschluss-Semester-Ticket erwerben. Bei Fahrten außerhalb des VRN-Gebietes muss erst ab der Grenze des Verbundgebietes ein Ticket gelöst werden .

Weitere Infos zum Semester-Ticket und zum Anschluss-Ticket
Verkehrsverbund Rhein-Neckar
Karlsruher Verkehrsverbund

In Heilbronn und Künzelsau

Studierendenwerk Heidelberg und Hochschule Heilbronn haben mit dem Heilbronner Verkehrsverbund (HNV), dem Nahverkehr Hohenlohekreis (NVH) sowie der Stadt Künzelsau einen Vertrag über ein Semesterticket für Studierende der Hochschule Heilbronn und der Reinhold-Würth-Hochschule geschlossen. Alle Studierenden zahlen einen Solidarbeitrag von 15 Euro pro Semester, der als Grundfinanzierung für das Semesterticket und weiterer Leistungen der Verkehrsverbünde dient.

1. Kostenlos für alle Studierenden

Alle Studierenden der Hochschule Heilbronn mit Reinhold-Würth-Hochschule können den Stadtverkehr Heilbronn (Zone A) mit ihrem Studentenausweis täglich ab 19.00 Uhr, am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig kostenlos nutzen. Diese Regelung gilt in Künzelsau in den NVH-Tarif-Zonen 7 und 10, für den Citybus und die Bergbahn.

2. Das Semesterticket für die Hochschulregion Heilbronn-Künzelsau

Geltungsbereich
Sämtliche öffentlichen Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Stadtbahn und Bergbahn Künzelsau) im Hohenlohekreis sowie Kreis Heilbronn inkl. Stadt Heilbronn.

Geltungsdauer
Jeweils für ein Semester: Sommersemester vom 1. März bis 31. August, Wintersemester vom 1. September bis Ende Februar des Folgejahres.

Preis
159 Euro für ein Semester

Wo gibt es das Ticket?
Die Semestertickets gibt es in Heilbronn beim HNV, in Künzelsau beim NVH KundenCenter und beim AStA der Hochschule Heilbronn gegen Vorlage von Studienausweis oder Immatrikulationsbescheinigung.

Wichtig: Das Semesterticket ist nur in Verbindung mit dem Studierendenausweis gültig – also immer den Ausweis mitnehmen!

Tipp: Studierende mit gültigem Semester-Ticket des VRN bzw. des KVV können ein Anschluss-Semesterticket, das so genannte Semester-Ticket-Plus, erwerben.

Weitere Infos über das Semester-Ticket und Semester-Ticket-Plus:
Heilbronner Verkehrsverbund

Wussten Sie schon?

Kostenlose Nutzung der Busse und Bahnen für alle Studierenden!

In Heidelberg

Täglich freie Fahrt ab 19.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig!
Alle Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg dürfen mit dem Studierendenausweis täglich ab 19.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig Busse und Bahnen kostenlos nutzen – im Bereich der Waben 125, 105, 135 und 145 (Heidelberg, Eppelheim, Dossen- heim/Schriesheim und Leimen/Sandhausen/Nussloch).

Weitere Infos über das Semester-Ticket und Anschluss-Semester-Ticket: Verkehrsverbund Rhein-Neckar

In Heilbronn und Künzelsau

Täglich freie Fahrt ab 19.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig.
Alle Studierenden der Hochschule Heilbronn und der Reinhold-Würth-Hochschule sind berechtigt, mit dem Studierendenausweis täglich ab 19.00 Uhr, am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen sogar ganztägig den Stadtverkehr Heilbronn (Zone A) kostenlos zu nutzen. Diese Regelung gilt auch in Künzelsau in den NVH-Tarif-Zonen 7 und 10, für den Citybus und die Bergbahn.

Weitere Infos über das Semester-Ticket und Semester-Ticket-Plus: Heilbronner Verkehrsverbund


Freitische

Durch Spenden und den Einsatz von Eigenmitteln ist es dem Studierendenwerk Heidelberg in Einzelfällen möglich, wirtschaftlich besonders schlecht gestellten Studierenden im Hauptstudium einen Essenszuschuss zu gewähren.

Der Zuschuss wird in der Regel einmal im Semester auf Antrag gewährt.

Anträge müssen bis spätestens 14 Tage nach Vorlesungsbeginn beim Studierendenwerk Heidelberg eingegangen sein. Pro Semester können je nach Bedürftigkeit zwischen 40 und 80 Euro in Form von entsprechenden Guthaben auf der CampusCard bewilligt werden. Wird der Antrag im Rahmen der Sozialberatung gestellt, kann auch ein höherer Essenszuschuss gewährt werden.

Der Antrag kann hier runtergeladen werden.

Den ausgefüllten Antrag entweder per Post an das Studierendenwerk Heidelberg senden oder persönlich abgeben:

Postanschrift
Studierendenwerk Heidelberg
Abteilung Studienfinanzierung
Marstallhof 1
69117 Heidelberg
 

In Heidelberg:

  • Im ServiceCenter in der Triplex-Mensa am Universitätsplatz
  • Im InfoCafé International in der Zentralmensa INF 304
  • im Foyer der Abteilung Studienfinanzierung (Mo - Fr 8.00 - 18.00 Uhr geöffnet)

 

In Heilbronn:


Studierendenwohnheim Gustav-Berger-Haus
Max-Planck-Straße 31
Di 10.00 - 13.00 Uhr, Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07131 250315
E-Mail:wohnen[at]stw.uni-heidelberg[dot]de.


Wohngeld

Unter bestimmten Umständen können Studierende Wohngeld erhalten. Da für die Wohngeldberechtigung viele verschiedene Kriterien berücksichtigt werden müssen, sollten sich Studierende, z. B. bei der Sozialberatung des Studierendenwerks, genau informieren.


Antragsformulare und weitere Information

Heidelberg

Wohngeldstelle
Fischmarkt 2 (1. OG)
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 58-38710 bis 58-38714 und 58-38716 bis 58-38720
Öffnungszeiten: Di, Do, Fr 8.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

Wohngeldstelle des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürstenanlage 38 - 40
69115 Heidelberg
Tel.: 06221 5221545
Sprechzeiten: nur nach Vereinbarung


Heilbronn

Wohngeldstelle Landratsamt Heilbronn
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Tel.: 07131 994245
Öffnungszeiten: Mo 8.00 - 12.00 Uhr, Mi 13.30 - 18.00 Uhr


Künzelsau

Bürgerbüro
Stuttgarter Straße 7
74653 Künzelsau
Tel.: 07940 1290
Öffnungszeiten: Mo - Fr 8.30 - 18.30 Uhr, Sa 9.00 - 13.00 Uhr


Schwäbisch Hall

Wohngeldstelle Stadt Schwäbisch Hall
Gymnasiumstraße 2
74523 Schwäbisch Hall
Tel.: 0791 751287
Öffnungszeiten: Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 17.00 Uhr sowie nach Vereinbarung


Mosbach

Sozialamt Mosbach
Renzstraße 10
74821 Mosbach
Tel.: 06261 840


Bad Mergentheim

Bürgeramt Bad Mergentheim
Bahnhofplatz 1
97980 Bad Mergentheim
Tel.: 07931 575007


Internationaler Studentenausweis (ISIC)

Die kleine grüne Plastikkarte im Scheckkartenformat mit dem Namen „ISIC“ (International Student Identity Card) ist eine fast unerlässliche Reisebegleiterin für Studierende im Ausland und dient zugleich als Servicekarte hier in Deutschland.

Mit dem ISIC stehen weltweit über 41.000 Vergünstigungen und Services zur Verfügung:

  • Ermäßigungen für Museen, Theater und andere Freizeiteinrichtungen
  • Preisnachlässe bei Bus und Bahn
  • Rabatt in Geschäften und Gastronomiebetrieben
  • ISIC-Helpline: steht 24/7 zur Verfügung und kann in Notfällen Hilfeleistungen wie Medikamente, Rechtsauskünfte und -beistände organisieren.
  • Sonderkonditionen bei Auslandsreiseversicherung
  • Kommunikationspaket ISIConnect:günstige Telefontarife, Fax-Phone, E-Mail-Adresse und Voice-Mail-Box.

 

Der ISIC wird in über 100 Ländern anerkannt; er kostet 15 Euro und gilt 1 Jahr ab der Ausstellungsdatum.

Wo bekommt man den ISIC?

In Heidelberg
STA Travel, Hauptstraße 139
69117 Heidelberg

Tel.: 06221 357 91 20
E-Mail: heidelberg[at]statravel[dot]de

oder online.

Um ihn zu beantragen, benötigt man eine Immatrikulationsbescheinigung sowie den Personalausweis und ein Passbild.

Mehr Infos

rds Reisedienst Deutscher Studentenschaften
Grindelallee 114, 20146 Hamburg
Tel.: 040 4146490
Fax: 040 41464944
E-mail: info[at]ISIC[dot]de, ISIC

 


 

URRmEL ‒ Die Selbsthilfe-Fahrradwerkstatt von Studis für Studis

Fahrrad kaputt? Keine Panik! Bei URRmEL kann man sein Fahrrad selbst reparieren – mit dem passenden Werkzeug, und – wenn nötig – mit fachkundiger Hilfe. Und das alles, dank FSK und Studierendenwerk Heidelberg, auf Spendenbasis.

Die Werkstatt befindet sich Im Neuenheimer Feld 704
(am Klausenpfad).

Öffnungszeiten während der Vorlesungszeit:

Di und Do 16.00 - 20.00 Uhr

Öffnungszeiten in den Semesterferien:

Do 14.00 - 20.00 Uhr

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: http://urrmel.uni-hd.de


 

CarSharing

Studierende können das CarSharing-Angebot zu folgenden Bedingungen nutzen:

Konditionen für Studierende mit Semesterticket (aufgrund einer Kooperation mit dem URN/VRN):

  1. Aufnahmebeitrag einmalig 30,00 Euro
  2. Kaution 200,00 Euro
  3. Grundbeitrag pro Monat 5,00 Euro
  4. Für InhaberInnen des Semestertickets entfällt der Mitgliedschaftsbeitrag für den Trägerverein Ökostadt Rhein-Neckar e.V.
  5. Für die Nutzung gelten die veröffentlichten kostendeckenden VRN-Tarife

 

Konditionen für Studierende ohne Semesterticket:

  1. Aufnahmegebühr einmalig 60,00 Euro
  2. Kaution 400,00 Euro
  3. Beitrag pro Monat 5,00 Euro
  4. Vereinsbeitrag 24,00 Euro pro Jahr für den Trägerverein Ökostadt Rhein-Neckar e.V.
  5. Für die Nutzung gelten die veröffentlichten kostendeckende Tarife

 

In Leimen-St. Ilgen, in der Heidelberger Altstadt, im Neuenheimer Feld, in der Sickinger Straße, und vielen weiteren Orten sind flächendeckend Fahrzeuge von stadtmobil stationiert.

Einen Lageplan finden Sie hier.

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